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Handlungskonzept Corona vom 28.07.2022

Handlungskonzept Corona vom 28.07.2022

detailliert einsehbar unter www.schulministerium.nrw.de

Grundsätze für das Schuljahr 2022/2023

  • Empfehlung regelmäßiger Handhygiene
  • Freiwilliges Tragen einer Maske
  • Regelmäßiges Lüften
  • Anlassbezogene Tests auf freiwilliger Basis zu Hause
  • Schulbesuch möglichst symptomfrei: bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt

Empfehlungen zum Tragen einer Maske

  • Keine Pflicht zum Tragen einer Maske
  • Empfehlung des Tragens einer medizinischen Maske für Kinder, in eigener Verantwortung zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden
  • Ausnahme Schülertransport: laut aktueller CoronaSchVO besteht in Bussen, die für den Transport genutzt werden, Maskenpflicht

Testungen zu Hause

  • Jedes Kind erhält von der Schule 5 Tests pro Monat; die Selbsttestung im häuslichen Umfeld erfolgt auf freiwilliger Basis
  • Anlässe für Testungen:
  1. Keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person
  2. Leichte Symptome
  • Über das negative Ergebnis einer vor Schulbeginn zu Hause durchgeführten Testung sollten Erziehungsberechtigte die Schule formlos unterrichten

Testungen in der Schule

  • Testungen werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schüler*innen, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen
  • Nur bei einer deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule
  • Ist ein Testergebnis in der Schule oder im Bereich des Ganztags / der Betreuung positiv, greifen die Regelungen gemäß der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung; Kinder mit positiven Ergebnis werden bis zur Abholung von der Schule beaufsichtigt