Handlungskonzept Corona vom 28.07.2022
Handlungskonzept Corona vom 28.07.2022
detailliert einsehbar unter www.schulministerium.nrw.de
Grundsätze für das Schuljahr 2022/2023
- Empfehlung regelmäßiger Handhygiene
- Freiwilliges Tragen einer Maske
- Regelmäßiges Lüften
- Anlassbezogene Tests auf freiwilliger Basis zu Hause
- Schulbesuch möglichst symptomfrei: bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt
Empfehlungen zum Tragen einer Maske
- Keine Pflicht zum Tragen einer Maske
- Empfehlung des Tragens einer medizinischen Maske für Kinder, in eigener Verantwortung zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden
- Ausnahme Schülertransport: laut aktueller CoronaSchVO besteht in Bussen, die für den Transport genutzt werden, Maskenpflicht
Testungen zu Hause
- Jedes Kind erhält von der Schule 5 Tests pro Monat; die Selbsttestung im häuslichen Umfeld erfolgt auf freiwilliger Basis
- Anlässe für Testungen:
- Keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person
- Leichte Symptome
- Über das negative Ergebnis einer vor Schulbeginn zu Hause durchgeführten Testung sollten Erziehungsberechtigte die Schule formlos unterrichten
Testungen in der Schule
- Testungen werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schüler*innen, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen
- Nur bei einer deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule
- Ist ein Testergebnis in der Schule oder im Bereich des Ganztags / der Betreuung positiv, greifen die Regelungen gemäß der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung; Kinder mit positiven Ergebnis werden bis zur Abholung von der Schule beaufsichtigt